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VG Stuttgart, 21.04.2021 - A 3 K 5307/20 |
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Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 3 Abs 1; GG, Art 16 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 11
Georgien: keine Anerkennung bei Blutrache; Covid-19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18
Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …
Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2021 - A 3 K 5307/20
Nachdem die Klägerin volljährig ist, ist allein auf ihre Situation abzustellen (BVerwG, U. v. 04.07.2019 - 1 C 45.18 - juris, zur Kernfamilie). - BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2021 - A 3 K 5307/20
Die Abschiebung trotz schlechter huma nitärer Verhältnisse kann nur in sehr außergewöhnlichen Einzelfällen als unmenschli che oder erniedrigende Behandlung zu bewerten sein und die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK erfüllen (BVerwG, U. v. 31.01.2013 - 10 C 15.12 - juris Rn. 23 - 26 sowie Rn. 38; VGH Baden-Württemberg, U. v. 24.07.2013 - A 11 S 697/13 - juris m.w.N.) Die humanitären Bedingungen für Rückkehrer nach Ge orgien sind grundsätzlich nicht als derart schlecht zu bewerten, dass diese den Schwe regrad einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK aufweisen. - BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2021 - A 3 K 5307/20
Erforderlich ist dann aber - wie in § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG nunmehr ausdrücklich geregelt Ist dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers auf grund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer er heblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d.h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, U. v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 - BVerwGE 127, 33;… OVG NRW, B. v. 05.05.2017 - 13 A 198/17.A - juris Rn. 8).
- BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2021 - A 3 K 5307/20
Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn in dem Abschiebezielstaat dringend erforderliche Behandlungsmöglichkeiten fehlen oder wenn solche Behandlungsmöglichkeiten zwar vorhanden, für den betref fenden Ausländer aber aus finanziellen öder sonstigen persönlichen Gründen nicht erreichbar sind (vgl. BVerwG, U. v. 29.10.2002 - 1 C 1.02 - juris Rn. 9). - VGH Baden-Württemberg, 24.07.2013 - A 11 S 697/13
Widerruf einer Entscheidung über Abschiebungsverbote bei Vorliegen einer …
Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2021 - A 3 K 5307/20
Die Abschiebung trotz schlechter huma nitärer Verhältnisse kann nur in sehr außergewöhnlichen Einzelfällen als unmenschli che oder erniedrigende Behandlung zu bewerten sein und die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK erfüllen (…BVerwG, U. v. 31.01.2013 - 10 C 15.12 - juris Rn. 23 - 26 sowie Rn. 38; VGH Baden-Württemberg, U. v. 24.07.2013 - A 11 S 697/13 - juris m.w.N.) Die humanitären Bedingungen für Rückkehrer nach Ge orgien sind grundsätzlich nicht als derart schlecht zu bewerten, dass diese den Schwe regrad einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK aufweisen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - 13 A 198/17
Abschiebungsverbot eines Ausländers bei erheblicher konkreter Gefahr der …
Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2021 - A 3 K 5307/20
Erforderlich ist dann aber - wie in § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG nunmehr ausdrücklich geregelt Ist dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers auf grund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer er heblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d.h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, U. v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 - BVerwGE 127, 33; OVG NRW, B. v. 05.05.2017 - 13 A 198/17.A - juris Rn. 8).
- VG Schleswig, 14.01.2022 - 9 A 31/21
Georgien: Keine Vorverfolgung; Keine direkte staatliche Verfolgung aus religiösen …
21.04.2021 - A 3 K 5307/20 - j u r i s , UA S. 10).